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Pflegeleistungen können ggf. steuerlich abgesetzt werden

Die Pflege von Angehörigen kann eine Belastung für alle Beteiligten – sowohl Angehörige wie auch die zu pflegende Personen – sein. Nicht nur eben emotional sondern leider sehr häufig auch finanziell.

Es gibt einen Weg, die finanziellen Belastungen etwas zu mindern. Die Leistungen für Senioren Assisten können ggf. auf Basis des §35a (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen) steuerlich geltend zu machen – wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Betreuungsleistungen, die sonst ein Haushaltsmitglied erbringen würde, können steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie von einem selbständigen Dienstleister wie der Senioren Assistenz Beata Cura durchgeführt werden. Im Idealfall können Pflegedienstleistungskosten bis zu 20% von der Einkommensteuer abgezogen werden – das bedeutet, dass Sie u.U. bis zu 4.000 Euro Einkommensteuer einsparen können.

Entscheidend für eine steuerliche Anerkennung ist, dass sämtliche Rechnungen für die Pflegedienstleistungen IMMER per Überweisung bezahlt werden!

Wie sind keine Steuerberater - jedoch können wir unsere Erfahrungen in dem Bereich gerne im ersten Beratungsgespräch mit einbringen! Wir empfehlen, immer einen Steuerberater in diesen Fragen der Anerkennungsmöglichkeiten unter Beachtung Ihrer indiviuellen Steuersituation einzuschalten.

So erreichen Sie mich:
Manuela Braukmann
Telefon: 02159-996 499 7
Handy: 0171-34 36 816

 

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